Auslands-Krankenversicherung
auch auf dem Balkan ein muss!
Letzte Änderung: Februar 2025
Eine Auslands-Krankenversicherung? Braucht man die nicht nur in Südostasien oder Südamerika? Ja, das könnte man meinen, und dort ist sie auch mehr als nur dringend empfohlen. Aber auf dem Balkan? Kroatien, Bulgarien und Rumänien sind doch sogar in der EU, und auch mit den anderen Ländern gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, richtig?
Auslands-Krankenversicherung innerhalb der EU
Naja, so halb! Es stimmt, dass ihr in den Ländern der Europäischen Union aufgrund eurer Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse automatisch auch dort versichert seid. Das sichert die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ab. Auch braucht ihr – wie früher üblich – keinen Auslandsversicherungsschein mehr, eure normale Krankenkassenkarte ist EU-weit gültig. Diese, nennen wir sie mal „Grundversicherung“, deckt dabei allerdings nur Bereiche ab, die eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) benötigen. Und das war es dann auch schon. Viele Zusatzleistungen, welche private Krankenversicherungen bieten, sind in der europäischen Krankenversicherung nicht inbegriffen. Zusätzlich werden im Land immer nur die Kosten übernommen, die auch Einheimische in dem jeweiligen Land erstattet bekommen. Es kann also gut sein, dass eine Leistung, die in Deutschland problemlos von der Krankenkasse bezahlt wird, in Kroatien oder Bulgarien eine Privatleistung ist, die die Patient*innen aus eigener Tasche zahlen müssen.
Hier findet ihr eine übersichtliche Tabelle über die Leistungen der Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung im Vergleich mit der europäischen Auslands-KV:
Leistung | Private Auslandskrankenversicherung | Europäische Krankenversicherung (EHIC) |
Ambulante Heilbehandlungen | Ja, weltweit | Ja, aber nur in öffentlichen Einrichtungen des Gastlandes nach dessen System |
Stationäre Heilbehandlungen | Ja, weltweit | Ja, aber nur in öffentlichen Einrichtungen des Gastlandes nach dessen System |
Krankenhaustagegeld | Bis zu 50 €/Tag für max. 30 Tage | Nein |
Zahnbehandlungen (Schmerzstillend, Füllungen, Zahnersatzreparaturen) | Ja | Nur, wenn in öffentlichem Gesundheitssystem des Gastlandes enthalten, oft hohe Eigenbeteiligung |
Medikamente & Verbandsmittel | Ja | Ja, aber je nach Land mit Eigenbeteiligung oder voller Kostenübernahme durch den Patienten |
Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik, etc.) | Ja | Nur, wenn im jeweiligen nationalen Gesundheitssystem enthalten |
Hilfsmittel zur vorübergehenden Versorgung | Ja | Nur, wenn im nationalen Gesundheitssystem vorgesehen, meist mit Eigenbeteiligung |
Schwangerschaftsbehandlungen bei Komplikationen | Ja | Ja, aber nur nach lokalen gesetzlichen Vorgaben |
Schwangerschaftsvorsorge & Entbindung | Ja (wenn Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist) | Ja, aber nach den Vorschriften des Gastlandes |
Heilbehandlung für das neugeborene Kind bei Frühgeburt | Ja | Nein oder nur in bestimmten Ländern mit Einschränkungen |
Bergungs-, Transport-, Überführungskosten | Ja (bis 15.000 € für Such- und Bergungskosten) | Nein |
Ambulanter Transport zum nächsten Krankenhaus/Arzt | Ja | Nur, wenn im nationalen System enthalten, oft keine Kostenübernahme |
Krankenrücktransport nach Hause | Ja, inklusive Begleitperson | Nein |
Überführung oder Bestattung im Reiseland | Ja | Nein |
Betreuungsleistungen (Reise einer nahestehenden Person bei Krankenhausaufenthalt >5 Tage) | Ja, inkl. bis zu 10 Hotelübernachtungen für Begleitpersonen (bis 2.500 €) | Nein |
Betreuung von minderjährigen Kindern bei Ausfall der Begleitpersonen | Ja | Nein |
Medizinischer Dolmetscherservice | Ja | Nein |
Telefonkostenübernahme für Notruf-Service | Ja | Nein |
Organisation & Versand von Ersatzmedikamenten | Ja | Nein |
Organisation & Kostenübernahme für Gepäckrückholung | Ja | Nein |
Krankenhaustagegeld bei Leistungen durch andere Versicherer | 50 €/Tag (stationär, max. 14 Tage), 25 € (ambulant, einmalig) | Nein |
Nachleistung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus | Ja, bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | Nein |
Selbstbehalt | Kein Selbstbehalt | Abhängig von den Regelungen des Gastlandes, oft mit Eigenbeteiligung |
Wie ihr seht, bieten die privaten Krankenversicherungen einen deutlich besseren Schutz als die europäische Krankversicherung, weshalb ich euch auch bei Reisen ins EU-Ausland dringend dazu raten würde, vorher eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung in den Nicht-EU-Staaten auf dem Balkan
Deutschland hat auch mit den meisten anderen Ländern auf dem Balkan, welche nicht Mitglied der Europäischen Union sind, ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Ein Sonderfall stellt dabei Albanien dar, aber dazu etwas später mehr. Dieses Abkommen hat Deutschland am 12. Oktober 1968 (!) mit der damals noch existierenden sozialistischen Republik Jugoslawien geschlossen. In den Nachfolgestaaten ist dieses Abkommen immer noch gültig. Aber ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass ihr euch im Fall der Fälle sicher nicht auf dieses Abkommen verlassen möchtet. Ähnlich wie bei der europäischen Auslands-KV ist auch dieses Abkommen auf medizinische Notfälle beschränkt und bietet „nur“ den gleichen Schutz der Krankenversicherung des Gastlandes. Auch ist eine Behandlung nur in öffentlichen Krankenhäusern oder vergleichbaren Institutionen möglich, welche zwar eine Grundversorgung bieten, der gewohnte Standard aus Deutschland aber nicht immer erreicht wird – vor allem in ländlichen und abgelegenen Regionen. Bei den meisten privaten KV besteht im Gegensatz dazu eine freie Arztwahl, die auch Privatkliniken umfasst.
In den meisten Ländern sind die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen häufig sehr ausgelastet und unterbesetzt, was zu langen Wartezeiten und veralteten Einrichtungen führt. Auch im Balkan entscheiden sich viele Patienten (bzw. die, die es sich leisten können) für private Gesundheitsdienste, um eine schnellere und qualitativ hochwertigere Versorgung zu erhalten.
Wenn eine Auslands-KV schon für die EU-Mitgliedsländer dringend zu empfehlen ist, dann ist es diese auf jeden Fall auch in den anderen Balkan-Ländern.
Sonderfall Albanien
Da Albanien damals ja nicht zu Jugoslawien gehörte, gilt in diesem Land auch das damals geschlossene Sozialversicherungsabkommen nicht. Im Jahr 2017 hat Deutschland allerdings ein erstes Abkommen mit Albanien geschlossen, welches aber nur die Rentenversicherung umfasst. Die Krankenversicherung ist nicht inbegriffen!
Das bedeutet ganz konkret, dass ihr bei Reisen nach Albanien ZWINGEND eine private Krankenversicherung benötigt, um im Unglücksfall nicht vollständig selber auf euren Kosten sitzen zu bleiben. Und das könnte auch in Albanien, je nach Schwere des Unfalls oder der Erkrankung, schnell mal sehr teuer werden!
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Die beste Auslands-Krankenversicherung: HanseMerkur
Ich schließe meine Auslandsversicherungen schon seit Jahren immer mit der HanseMerkur ab. Bei kürzeren Krankenhausaufenthalten bzw. -behandlungen in Bangkok, Indien und Südafrika habe ich mit der HanseMerkur immer hervorragende Erfahrungen gemacht. Die Krankenkasse hat eine Hotline, welche 24/7 besetzt und gut erreichbar ist, und extrem schnell mit der Übernahme der Behandlungskosten behilflich ist – und das ist ja im Endeffekt das, was man möchte. Auch die Stiftung Warentest hat die HanseMerkur im Jahr 2023 gleich zweimal zum Testsieger unter den privaten Auslandskrankenversicherungen gekürt.
Die beiden Arten der Auslands-KV
Die HanseMerkur bietet zwei verschiedene Arten an Auslands-Krankversicherungen an, welche für eine Reise auf den Balkan relevant und praktisch sein kann.
Jahresversicherung
Diese Versicherung kostet für alle Versicherten bis zum 65. Lebensjahr nur 25€ pro Jahr und deckt dabei beliebig viele Reisen mit bis zu 56 Tagen (8 Wochen) Dauer ab. Wichtig ist, dass man diese Reisen nicht einfach aneinander hängen kann, sondern zwischen den Reisen immer mal wieder kurz Zuhause sein muss.
Beispiel: Reist du für fünf Wochen mit Rucksack durch den Balkan und bereist dabei vier Länder, zählt dies als zusammenhängende Reise. Weil es so schön war, entschließt du dich eine Woche nach deiner Rückkehr, nochmal vier Wochen ranzuhängen und eine neue Reise auf den Balkan anzutreten. Beide Reisen wären mit der Jahresversicherung der HanseMerkur vollständig versichert.
Würdest du dich allerdings von Anfang an dafür entscheiden, für neun Wochen Südosteuropa zu bereisen, wärest du länger als 56 Tage unterwegs: Die Auslands-Jahresversicherung der HanseMerkur wäre nicht gültig!
Für diese Fälle würdest du die zweite Variante der Auslands-Versicherungen wählen müssen, nämlich die…
Reise-Krankenversicherung Langzeit
Diese Versicherung ist die richtige für alle Reisenden, die länger als acht Wochen bzw. 56 Tage unterwegs sind. Die Leistungen sind identisch mit der Jahresversicherung. Anders berechnet wird allerdings der Beitrag, welcher tagesgenau und auch nach dem Alter des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin berechnet wird. Dabei gilt „je jünger, je günstiger“.
Ich habe natürlich versucht alles nach bestem Wissen und Gewissen zu recherchieren. Falls sich doch irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat oder etwas nicht (mehr) stimmt, schreib bitte einen Kommentar!
Ich freue mich über jede Rückmeldung!